Mag. Rene Orth
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungs GmbH
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Auslandsdepot & Steuererklärung

Warum ausländische Broker keine österreichische KESt abführen – und was Anleger jetzt tun müssen.

Wer führt die 27,5 % KESt ab?

Depot bei der Bank in Österreich

KESt wird automatisch einbehalten. 27,5 % werden direkt abgezogen – damit ist die Steuer abgegolten. Sie müssen nichts weiter tun.

Depot beim ausländischen Broker

Keine österreichische KESt. Die Verantwortung liegt zur Gänze bei Ihnen als Anleger: Erträge müssen selbst erklärt und versteuert werden – Jahr für Jahr.

Was zu deklarieren ist

  • Dividenden & Zinsen – auch wenn sie sofort wieder veranlagt werden.
  • Realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, ETFs und anderen Wertpapieren.
  • Ausschüttungsgleiche Erträge bei Fonds und ETFs – auch thesaurierende Fonds lösen jährlich Steuer aus.
  • Verlustausgleich: nur manuell. Anders als bei der inländischen Bank nicht automatisch – er muss in der Erklärung selbst vorgenommen werden.

Deklariert wird in der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung – jährlich, solange das Depot besteht.

Die Finanz erfährt davon

„Das merkt ja keiner“ ist keine Strategie:

  • Automatischer Informationsaustausch (CRS): Ausländische Banken und Broker melden Kontostände, Zinsen, Dividenden und Verkaufserlöse an die österreichischen Behörden.
  • Automatischer Abgleich: Die Finanzverwaltung vergleicht diese Meldungen mit den Steuererklärungen – nicht deklarierte Depots fallen auf.
  • Das Risiko: Nachzahlungen samt Anspruchszinsen und ein finanzstrafrechtliches Verfahren. Verjährung bei hinterzogenen Abgaben: zehn Jahre.

Der Ausweg: die Selbstanzeige (§ 29 FinStrG)

Wer bisher etwas übersehen hat, kann reinen Tisch machen. Rechtzeitig erstattet, wirkt sie strafbefreiend – wenn drei Dinge stimmen:

  1. Rechtzeitig – bevor die Tat entdeckt ist oder eine Prüfung angekündigt wurde.
  2. Vollständig – alle Besteuerungsgrundlagen müssen offengelegt werden.
  3. Bezahlt – die Abgaben sind fristgerecht zu entrichten.

Erst nach Ankündigung einer Prüfung? Dann wirkt die Selbstanzeige nur mehr gegen eine Abgabenerhöhung (Zuschlag) strafbefreiend.

So gehen Sie vor

  1. Unterlagen besorgen: Jahressteuerreports bzw. sämtliche Depot- und Kontoauszüge des Brokers (Dividenden, Zinsen, Käufe, Verkäufe, Gebühren).
  2. Erträge nach österreichischen Regeln berechnen: inklusive Anschaffungskosten (gleitender Durchschnittspreis) und Währungsumrechnung zum jeweiligen Stichtag.
  3. Beilage E1kv fristgerecht einreichen: mit der Einkommensteuererklärung – Verlustausgleichsmöglichkeiten nutzen. Frist: 30. April (Papier) bzw. 30. Juni (FinanzOnline) des Folgejahres.
  4. Vorjahre übersehen? Rasch handeln. Möglichkeit einer Selbstanzeige prüfen – je früher, desto besser.

Fazit

Auslandsdepot im Portfolio? Dann jährlich erklären. Günstige Broker sind fein – die Steuerpflicht wandert dabei aber zu Ihnen. Wer das sauber aufsetzt, schläft ruhig.

Stand: September 2026

Fragen dazu? Sprechen Sie mich an → Slides als PDF

Mag. René Orth · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Allgemeine Information – ersetzt keine individuelle Beratung.