Mag. Rene Orth
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungs GmbH
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Zukunftsdepot für Kinder: 500 € vom Staat

500 € vom Staat. Und 18 Jahre steuerfreie Kursgewinne. Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zum Zukunftsdepot in Begutachtung geschickt. Was Eltern, Großeltern und Unternehmerfamilien jetzt wissen sollten.

Der „Bausparer der nächsten Generation“

Am 30.10.2026 wurde der Entwurf zum Zukunftsdepot in Begutachtung geschickt. Die Idee: ein eigenes Wertpapierdepot für jedes Kind – mit staatlichem Startguthaben und Steuerbefreiung bis zur Volljährigkeit.

Zeitplan: Begutachtung bis 9.11.2026, Beschluss im Nationalrat noch 2026 angestrebt. Einzahlungen sind ab 1. Juli 2027 möglich.

Wichtig: Es ist ein Entwurf. Im Gesetzgebungsverfahren können sich Details noch ändern.

Ein Depot pro Kind – gesperrt bis 18

  • Startbonus 500 € für Kinder, die ab 1.1.2027 geboren werden – einmalig vom Staat eingezahlt.
  • Bis 5.000 € pro Jahr und Kind können die gesetzlichen Vertreter einzahlen (rund 417 € monatlich).
  • Auch ältere Kinder unter 18 können ein Zukunftsdepot eröffnen – ohne Bonus, aber mit derselben Steuerbegünstigung.
  • Entnahmen erst ab 18. Davor nur mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichts in Notlagen – dann geht die Begünstigung verloren.

Frist beachten: Wird bis zum dritten Geburtstag kein Depot eröffnet, veranlagt der Bund den Bonus im Bundesschatz.

Kursgewinne ohne KESt – mit einer Einschränkung

Bis zum 18. Geburtstag fällt auf realisierte Kursgewinne keine Kapitalertragsteuer von 27,5 % an. Das ist der zentrale Unterschied zu einem normalen Kinderdepot.

Zinsen und Dividenden bleiben steuerpflichtig

Laufende Erträge werden weiterhin mit 27,5 % KESt besteuert. Die Befreiung wirkt nur auf den Kursgewinn.

Für den Steuervorteil zählt daher die Produktwahl: breit gestreute Fonds mit geringen Ausschüttungen nutzen die Befreiung am besten.

Was bringt das konkret?

5.000 € pro Jahr ab Geburt, 5 % Wertentwicklung, Laufzeit bis 18 – vereinfacht, ohne Kosten und ohne KESt auf laufende Erträge:

  • 90.000 € eingezahlt bis 18
  • ~140.000 € Depotwert bei 5 % p. a.
  • ~14.000 € ersparte KESt auf den Kursgewinn

Bei 7 % Rendite steigt der Vorteil auf rund 22.000 €. Je länger die Laufzeit und je höher der Kursgewinnanteil, desto größer der Effekt.

Keine Renditezusage – aber ein klar bezifferbarer Steuerhebel für Familien, die ohnehin für ihre Kinder ansparen.

Was erlaubt ist – und was nicht

Das Depot ist ausdrücklich nicht mündelsicher. Eine Ertragsgarantie gibt es nicht – das Risiko wird über Streuung begrenzt.

  • Zulässig: regulierte UCITS-Fonds und ETFs der Risikoklassen 1 bis 5 mit laufenden Kosten von höchstens 1 % p. a. – oder der Bundesschatz.
  • Ausgeschlossen: Einzelaktien, Kryptowährungen und Hebelprodukte.
  • Kosten: Depot- und Kontoführung bis 18 gratis. Order- und Transaktionsgebühren bleiben zulässig – ein Konditionenvergleich lohnt sich.
  • Beratung: Erstberatung vorgesehen, Eltern können darauf verzichten (Opt-out).

Der Punkt, den viele übersehen

Jede Einzahlung in das Depot ist eine Schenkung an das Kind. Als Steuerberater sehe ich regelmäßig, dass Schenkungsmeldungen nach § 121a BAO erst auffallen, wenn es bereits zu spät ist.

Meldegrenzen

Zwischen Angehörigen ab 50.000 € pro Jahr, zwischen anderen Personen ab 15.000 € innerhalb von fünf Jahren.

Mit 5.000 € jährlich bleibt man im Regelfall darunter. Kommen aber weitere Zuwendungen dazu – etwa von Großeltern, Paten oder aus dem Familienunternehmen – werden die Grenzen schnell erreicht.

Mein Rat: Alle Zuwendungen an das Kind gesamthaft im Blick behalten – nicht nur das Zukunftsdepot.

Fünf Schritte bis zum Start

  1. Gesetzesbeschluss abwarten – vor der Kundmachung kann kein Zukunftsdepot eröffnet werden.
  2. Für ab 2027 geborene Kinder: Depot bis zum dritten Geburtstag eröffnen, damit der Startbonus nicht im Bundesschatz bleibt.
  3. Anbieter vergleichen: Ordergebühren, Sparplan-Kosten und Fondsauswahl.
  4. Einzahlungen auf 5.000 € pro Jahr und Kind planen – Schenkungsmeldegrenzen bei weiteren Zuwendungen im Blick behalten.
  5. Bestehende Kinderdepots beibehalten und das Zukunftsdepot für neue Einzahlungen nutzen.

Fazit

18 Jahre ohne KESt auf Kursgewinne – ein Hebel, den Familien kennen sollten.

Das Zukunftsdepot ersetzt keine Vermögensplanung. Richtig eingebettet – mit Blick auf Produktwahl, Schenkungsmeldung und Nachfolge – ist es ein sinnvoller Baustein.

Stand: Begutachtungsentwurf vom 30.10.2026.

Fragen dazu? Sprechen Sie mich an → Slides als PDF

Mag. René Orth · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater · Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger
Allgemeine Information – ersetzt keine individuelle Beratung.